Nach gefestigter Rechtsprechung muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass eine Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt. Diese Duldungspflicht ergibt sich aus dem so genannten nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, das Grundstücksnachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Zumindest in Gebieten mit Vorortcharakter, also beispielsweise in Reihenhaussiedlungen, ist es unumstritten, dass der Nachbar eines Katzenbesitzers es tolerieren muss, dass das Tier nicht nur in der Wohnung gehalten wird, sondern auch ins Freie darf und dabei auch sein Grundstück betritt (Landgericht Augsburg, Aktenzeichen: 4 S 2099/84). Grundsätzlich muss der Nachbar aber nur das Betreten seines Grundstücks von maximal zwei Katzen dulden (Landgericht Lüneburg, Aktenzeichen: 4 S 48/04). Inwieweit die Anzahl der Katzen in diesem Zusammenhang erhöht werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Die Duldungspflicht endet jedoch dann, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es nicht mehr nur beim Betreten des Grundstücks bleibt, sondern die Katze im Nachbargarten ihren Kot absetzt, Gartenbeete durchwühlt oder die Goldfische aus dem Teich fängt.
Nicht mehr hinnehmbar ist es aber, wenn das Tier Balkon und Terrasse mit Kot und Erbrochenem verunreinigt. Dies muss der Katzenhalter unterbinden. Das könnte Sie auch interessieren Versicherung & Haftung Jagd Tierschutz Halterrecht & Halterpflicht
Deshalb wurde seine Klage abgewiesen. Landgericht Siegen, Az. : 5 O 31/05 () Rattenplage durch Katzenfütterung Eine Katzenhalterin fütterte ihre acht Katzen ausschließlich im Freien. Da durch das Futter auch Ratten angelockt wurden, ordnete das Veterinäramt an, die Katzen nur noch im Haus zu füttern. OVG Koblenz, Az. : 6 A 12111/00 Nachbarn mit Katzenallergie Nach einem vom Landgericht München bestätigten Urteil des Amtsgerichts muss eine Katze aus einer Wohnanlage verschwinden, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft "ihrer" Wohnung ein allergisch reagierender Mensch lebt. Die Vermeidung eines Asthma-Anfalls des Allergikers wiege, so die Richter, schwerer als die psychische Wirkung der Katze auf die Nachbarn, insbesondere deren verhaltensgestörtes Kind. Natürlich werde der Kläger im Alltag immer wieder auf Katzen stoßen, doch denen könne er ausweichen, den Allergenen der Katze in seinem Wohnbereich aber nicht. Im Klartext heißt das: Lassen Sie sich immer die Erlaubnis, eine Katze zu halten, schriftlich bestätigen.
Vielleicht hilft es. Die Katze geht fremd und wir holen sie uns zurück Für den Fall, dass Sie Kinder haben: Ist es schon mal passiert, dass Ihr Kind bei einem Freund gegessen hat und zu Hause geschwärmt hat, wie gut das Essen geschmeckt hat? Wenn ja, können Sie verstehen, warum Ihre Katze ab und an sich woanders noch den Bauch vollschlägt. Getreu dem Motto: Auf der anderen Seite der Wiese ist das Gras grüner. Sie haben damit aber auch die Chance, Ihrer Katze klarzumachen, dass es zuhause immer noch am besten schmeckt. -Tipp: Sie dürfen in einer solchen Situation Ihre Samtpfote ruhig ein bisschen verwöhnen. Besorgen Sie außergewöhnliche Leckerlis, um Ihre Katze ein bisschen zu sich zu locken. Das darf ruhig zu unterschiedlichen Tageszeiten geschehen. Die reguläre Fütterung behalten Sie im gewohnten Rhythmus bei, drosseln aber ein wenig die Menge. Stattdessen gibt es unregelmäßig im Laufe des Tages ein paar besondere Leckerchen. So schaffen Sie für Ihre Katze den Anreiz, regelmäßiger bei Ihnen eine Futterration abzuholen.