siehe hier: Guten Morgen Herr R*****, auf Ihre Anfrage betreffend den "Kleinen Waffenschein" (zum Führen von Gas- und Schreckschußwaffen)darf ich Ihnen mitteilen, daß dieser bundeseinheitlich 50, 00 € kostet, zeitlich nicht befristet (also keine Verlängerungsgebühren) und auch nicht auf eine bestimmte Gas-/Schreckschußwaffe bezogen ist, sondern allgemein zum Führen dieses Waffentyps berechtigt (vorausgesetzt, die Zuverlässigkeitsprüfung ergibt keine negativen Erkenntnisse! ). Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben - einen Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde - Sie finden ihn auch auf unserer Homepage im Internet unter:, Quicknavigation (Stichwort): Waffen, "Waffen;Allgemeine Information", "Verfügbare Formulare": "Kleinwaffenschein 64 kB", zum Ausfüllen und herunterladen (aber bitte über die Wohnsitzgemeinde einreichen). Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen gez. Manfred Betz.... das nenn ich gut! und so sieht er dann aus: (hab mal pdf draus gemacht, eigentlich ist es ein * und gleich am pc auszufüllen) hab ihn übrigens gestern bei der gemeinde eingereicht, mal schaun wie lange das dauert 15 Millionen Dollar sind kein Geld!
Einen kleinen Waffenschein benötigen Sie, wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit führen wollen. Damit sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) gemeint. Das Waffengesetz (WaffG) bezieht sich, in Bezug auf die Öffentlichkeit, auf alles, was sich nicht innerhalb Ihrer Wohnung befindet. Außerdem ist öffentlich auch das, was außerhalb Ihrer Geschäftsräume, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte liegt. Im Sinne des Waffengesetzes ist mit Führen die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe gemeint. Damit Sie einen kleinen Waffenschein erhalten können, müssen Sie nicht nur einige Voraussetzungen erfüllen, sondern auch einen Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß § 10 (4) Satz 4 des Waffengesetzes ausfüllen, und diesen bei der zuständigen Behörde einreichen. Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein Volljährigkeit Keine Vorstrafen, ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen Fachpsychologisches Beurteilungsschreiben sowie körperliche Eignung Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit Fachgerechte Aufbewahrung der Waffen Wie läuft die Beantragung eines kleinen Waffenscheins ab?
Klare Regeln, strikte Gesetze Um eine erlaubnispflichtige Waffe kaufen und vor allem besitzen zu dürfen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Neben Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde müssen Sie dafür ebenfalls nachweisen, dass Sie die Waffe benötigen. Dies kann zum Beispiel bei Jägern, Sportschützen oder Waffensammlern gegeben sein. Ein Sonderfall für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist die Erbschaft. Aber: auch hier müssen die Erlaubnisvoraussetzungen gegeben sein. Es gibt folgende waffenrechtliche Erlaubnisse nach dem Waffengesetz: Waffenbesitzkarte Waffenschein Kleiner Waffenschein Europäischer Feuerwaffenpass Schießerlaubnisse Ausnahmegenehmigungen Genehmigung von Schießstätten Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Erlaubnisse fragen Sie für genauere Informationen bitte direkt bei dem zuständigen Sachbearbeiter nach. Wichtige Hinweise Die Erlaubnis zum Waffenbesitz kann jederzeit widerrufen werden, etwa wenn eine der Erlaubnisvoraussetzungen nicht mehr gegeben ist Eine Waffenbesitzkarte berechtigt lediglich zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe.
Deutschland Kleiner Waffenschein Die Deutschen bewaffnen sich Veröffentlicht am 04. 09. 2019 | Lesedauer: 2 Minuten Immer mehr Deutsche besitzen einen Kleinen Waffenschein Immer mehr Menschen in Deutschland besitzen einen Kleinen Waffenschein. Insgesamt sind rund 640. 000 Bürger dazu berechtigt, eine Schrecksschusswaffe, Pfefferspray und Signalwaffen mit sich zu tragen. Besonders hoch ist der Anteil in Schleswig-Holstein. Quelle: WELT/ David Schafbuch Autoplay Die Zahl der Bundesbürger, die über einen Kleinen Waffenschein verfügen, ist deutlich gestiegen. Als einer der Hauptgründe dafür wird ein Ereignis in Köln vermutet. In einem Bundesland im Norden ist die Anzahl der Waffenscheinbesitzer besonders hoch. D ie Zahl der Menschen, die einen Kleinen Waffenschein besitzen, ist in Deutschland deutlich gestiegen. Derzeit sind rund 640. 000 Bürger berechtigt, eine Schreckschusspistole oder vergleichbare Waffen zu tragen – 2014 waren es nur 260. 000. Die Zahlen sind das Ergebnis einer Umfrage der "Rheinischen Post" bei den Innenministerien aller 16 Bundesländer.