Damit haben die Eltern, die in der Zeit vom 01. 03. 2020 bis 31. 12. 2020 pandemiebedingt ihr Elterngeld und ihre Elternzeit nicht wie vorgesehen beantragen konnten bzw. können, neue Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Inanspruchnahme der Elterngeld-Bezugsmonate. Auch Eltern, die in diesem Zeitraum aufgrund der Pandemie ein geringeres Einkommen hatten bzw. haben, sollen dadurch keine Nachteile haben. Die neuen Regelungen erstrecken sich auch auf die in dem genannten Zeitraum liegenden Partnerschaftsbonus-Monate. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gelten nunmehr die Angaben zur Höhe des Einkommens und zum Umfang der Arbeitszeit, die bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus glaubhaft gemacht worden sind. Für die Höhe des Elterngeldes für den o. a. Zeitraum bleiben die Einnahmen im Elterngeld-Bezugszeitraum unberücksichtigt, die Ihnen als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen, das nach der Geburt des Kindes aufgrund der Covid-19-Pandemie weggefallen ist. Darüber hinaus können Sie bei der Geburt oder der Annahme eines weiteren Kindes Einfluss darauf nehmen, welche Kalendermonate für den so genannten Bemessungszeitraum für das Folgekind zu berücksichtigen sind.
Der Elterngeldantrag und zusätzliche Formulare für Geburten und Adoptionen ab 01. 07. 2015 für Schleswig-Holstein: Elterngeldantrag (PDF-Dokument) Anlage für die Bezugszeiträume (PDF-Dokument) Anlage A für den Antrag auf Elterngeld (PDF-Dokument) Anlage B für den Antrag auf Elterngeld (PDF-Dokument) Anlage C für den Antrag auf Elterngeld (PDF-Dokument) Informationen zum Antrag auf Elterngeld (PDF-Dokument) Zusatzinformationen für den Antrag auf Elterngeld (PDF-Dokument) Der Elterngeldantrag und zusätzliche Formulare für Geburten und Adoptionen ab 01. 01. 2013 für Schleswig-Holstein: Der Elterngeldantrag und zusätzliche Formulare für Geburten und Adoptionen bis 31. 12. 2012 für Schleswig-Holstein: Anlage A (PDF-Dokument) Anlage B (PDF-Dokument) Anlage C (PDF-Dokument) Informationen zum Elterngeld Antrag (PDF-Dokument) Zusatzinformationen (PDF-Dokument) Ihre zuständige Elterngeldstelle in Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis der Elterngeldstellen.